Vorrücken? Wiederholen?
Vorrücken oder die Jahrgangsstufe wiederholen?
Wer eine Jahrgangsstufe wiederholen muss, ist im § 46 Abs. 4 VSO geregelt. Er nennt die Voraussetzungen, unter denen einem Schüler „in der Regel“ das Vorrücken in der Hauptschule verweigert werden kann:
„In den Jahrgangsstufen 5 mit 8 der Regelklasse liegen die Voraussetzungen des Abs. 2 in der Regel vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern schlechter als 4,00 ist oder in mehr als drei Fächern eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5. Vorrückungsfächer sind alle Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer mit Ausnahme des Fachs Sport.“
Mehr Infos auch für die Grundschule
auf den Internetseiten des Kultusminiseriums
Ausführlichere Infos gibt auch die bay. Schulberatung
Kann man in der 9. Klasse noch durchfallen?
Klare Antwort: Nein, ABER! Die Volksschulordnung formuliert in § 51 VSO:
Der erfolgreiche Hauptschulabschluss ist erreicht, wenn die Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 beträgt und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als die Note 4 erzielt wurde; die Note 6 zählt dabei wie zweimal die Note 5 (VSO § 28).
Auch hier gibt die bay. Schulberatung mehr Infos